Krankengymnastik am Gerät (KGG)

Krankengymnastik am Gerät (KGG)

Eine volle Stunde mit Ihrem Therapeuten!

Die Krankengymnastik am Gerät ist eine individuelle medizinische Trainingstherapie. Eine Therapieeinheit dauert 60 Minuten, also eine volle Stunde. Zum Vergleich: Bei der Krankengymnastik dauert ein Termin 20 Minuten. Sie bekommen eine parallele Einzelbehandlung in einer Kleingruppe mit maximal 3 Patienten.

Sie können mit Hilfe der gerätegestützten Krankengymnastik Ihre Muskulatur aufbauen und Ihren Körper ins Gleichgewicht bringen. Außerdem ergänzt die Krankengymnastik am Gerät als medizinische Trainingstherapie die Einzeltherapie (z. B. Manuelle Therapie) ideal bei fast allen orthopädischen, chirurgischen und selbst bei neurologischen Beschwerden.

Die Krankengymnastik am Gerät wird individuell nach Ihren Bedürfnissen entweder als Aufbautraining oder als Therapie eingesetzt. Nach einer detaillierten Befunderhebung, erstellt Ihr Therapeut einen Trainingsplan. Sie trainieren unter ständiger Anleitung unserer speziell ausgebildeten Physiotherapeuten.

 

Je nach Ihren individuellen Möglichkeiten wenden wir eines der folgende Level an:

  • Level I: Schmerztherapie als Heilmittel (ärztlich oder/und physiotherapeutisch, z. B. Manuelle Therapie, Massage, Wärmetherapie, Elektrotherapie)
  • Level II: Funktionswiederherstellung als Heilmittel (physiotherapeutisch, z. B. Manuelle Therapie, Krankengymnastik)
  • Level III: Rekonditionierung als Heilmittel (physiotherapeutisch, z. B. Krankengymnastik an Geräten (KGG)
  • Level IV: Weiterführende Reha-Prävention als verordneter Sport (z .B. als Funktionstraining oder Rehabilitationssport)

 

Die Krankengymnastik am Gerät wird von Ihrem Arzt als Kassenleistung und privat verordnet. Je nach Bedarf sind auf 3 Rezepten á 6 Therapieeinheiten, insgesamt 18 Einheiten verordnungsfähig (bei Privatversicherten keine Beschränkung auf 18 Einheiten). Nach der Therapieserie und einem anschließenden behandlungsfreien Intervall von 6 Wochen oder bei einer neuen Diagnose ist die KGG jederzeit wieder verordnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Natürlich können Sie die Krankengymnastik am Gerät auch ohne ärztliche Verordnung als Privatleistung von uns bekommen.