Vereinbarung zu deiner Kursbuchung
1. Der Vertrag hat zunächst die vereinbarte Laufzeit. Bei fortlaufenden Kursen ist diese unabhängig von den Einheiten von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Monat, falls er nicht spätestens bis zum Ende des Vormonats schriftlich gekündigt wurde. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Eine Vertragsstilllegung ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Bei Vertragsstilllegung von Gruppenangeboten wird der Gruppenplatz anderweitig vergeben, d.h. bei Wiederaufnahme kann der Teilnehmer einer anderen Gruppe zugewiesen werden. Wartezeiten können bei Wiederaufnahme in eine Gruppe nicht ausgeschlossen werden. Sollte die Stilllegung den 365 Tag überschreiten gilt der Vertrag automatisch als gekündigt.
3. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn der/ die Kunde/in die Einrichtungen des indigus Gesundheitszentrums nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen. Somit besteht kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren, wenn der Teilnehmer (Krankheit, Urlaub etc.) nicht erscheinen kann.
4. Die monatlichen Beitragszahlungen sind im Voraus, spätestens am 10. eines jeden Monats unbar zu entrichten. Zur Kostenminimierung wird ein Bank-Lastschriftverfahren vereinbart, wobei vom Kunden eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilt wird. Rücklastschriftgebühren in Höhe von 5€ trägt der Kunde und können per Lastschrift eingezogen werden. Sollte die Forderung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, wird der Beitrag nochmals im Folgemonat mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 5€ abgebucht.
5. Sobald der Kunde mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das indigus Gesundheitszentrum eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls der Kunde.
6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung dieser Vereinbarung der Tarif angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten.
7. Das indigus Gesundheitszentrum verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
8. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das indigus Gesundheitszentrum ist berechtigt, miss-bräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Informationen zum Datenschutz hängen in der Einrichtung im Eingangsbereich aus.
Mit meiner Kursbuchung bestätige ich mein Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.